Häufige Fragen

Welche Unterlagen muss mein Bewerbungsdossier enthalten und wie lange muss mein Motivationsschreiben sein?

Es gibt hierzu keine spezifischen Vorgaben. Interessentinnen und Interessenten müssen sich einfach bewusst sein, dass die Anzahl Studienplätze an den einzelnen Hochschulen beschränkt ist und ihr Dossier somit ein wichtiges Kriterium bei der Platzvergabe ist. Im Motivationsschreiben muss dargestellt werden, warum man sich gerade für die ausgewählte Hochschule entschieden hat und welche Voraussetzungen man für ein Mobilitätsstudium mitbringt. Angaben zu Studienschwerpunkten und -interessen sowie Sprachkenntnissen sind ebenfalls von Wichtigkeit.

Was ist ein «learning agreement»?

Das «learning agreement» ist eine Studienvereinbarung. Darin wird festgehalten, welche Veranstaltungen/Module an der Gasthochschule absolviert werden. Diese Vereinbarung ist verbindlich und wird von der Studentin/vom Studenten, von der PHTG und von der Gasthochschule unterschrieben.

Kann ich während des Mobilitätssemesters ein Praktikum absolvieren?

Es gibt Gasthochschulen, die Praktika anbieten, häufig im Rahmen von bestimmten Veranstaltungen. Das Angebot der Gasthochschulen ist sehr unterschiedlich. Wer sich spezifisch für Praktika im Ausland interessiert, kann im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme ein solches absolvieren. Auskunft dazu erteilt das International Office der PHTG.

Wo kann ich mich über mögliche Module an der Gasthochschule informieren?

Wenn definitiv feststeht, dass Sie ein Mobilitätssemester machen werden, erhalten Sie im Rahmen der Anmeldung an der Gasthochschule Informationen zu möglichen Modulen. Häufig sind auch auf den Websites der Gasthochschulen Modulbeschreibungen zu finden (leider nicht immer). Auf Ilias legen ehemalige Mobilitätsstudierende zudem Kurzbeschreibungen bzw. Empfehlungen zu den von ihnen belegten Veranstaltungen ab.

Müssen einzelne PHTG-Module nachgeholt werden?

In der Regel nicht. Für einzelne obligatorische Module, die nur während des Mobilitätssemesters angeboten werden, gibt es die Möglichkeit eines Kompensations-/Selbststudienauftrages bzw. eine Online-Variante des Modules. Einzig das Modul «Theoretische Grundlagen der Klassenführung» muss von Studierenden der Vor- und Primarschulstufe nach der Rückkehr im 6. Semester belegt werden.

Wie viele Veranstaltungen muss ich an der Gasthochschule besuchen? Kann ich die Module, die ich besuchen will, frei wählen? Wie viele ECTS aus dem Gastsemester werden mir an der PHTG angerechnet?

Wenn Sie ein Mobilitätssemester absolvieren, vereinbaren Sie vor Semesterbeginn mit der PHTG, welche Module Sie an der Gasthochschule besuchen und die Anzahl ECTS, die Ihnen angerechnet werden können. In der Regel absolvieren Sie an der Gasthochschule Veranstaltungen im Rahmen von 20 bis 30 ECTS, die spezifische PHTG-Module ersetzen.

Wie finde ich eine Unterkunft im Gastland?

Einige Hochschulen bieten eine gewisse Anzahl an Zimmern zur Miete an, an anderen Hochschulen können Sie sich auf ein Zimmer in einem Studentenwohnheim bewerben. Einige wenige Hochschulen bieten keine konkreten Optionen. In der Regel finden Sie aber auf den Websites der Hochschulen (in der Rubrik «International») Informationen über alle angebotenen Möglichkeiten bzw. über Tipps, wie Sie am besten eine Unterkunft finden können.

Wann beginnt und wann endet mein Mobilitätssemester?

Das ist sehr unterschiedlich. In den Factsheets zu den Partnerhochschulen finden Sie ungefähre Informationen über die Semesterdaten der Partnerhochschulen (bitte beachten Sie, dass sich diese Daten manchmal etwas verschieben).

Studierende der Vor- und Primarschulstufe können ihr Mobilitätssemester jedoch frühestens in der Woche 39 ihres 5. Semesters nach Absolvieren des Quartalspraktikums beginnen.

Habe ich Anrecht auf ein Mobilitätsstipendium? In welcher Höhe?

Derzeit stehen folgende Stipendien zur Verfügung:

  1. Die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), stellt der PHTG im Rahmen des Swiss European Mobility Programms (SEMP) jährlich Stipendien zur Unterstützung von Mobilitätsstudien an europäischen Hochschulen (ERASMUS-Partnerhochschulen) zur Verfügung. Studierende erhalten ca. CHF 300.– im Monat.
  2. Für Studienaufenthalte am Gordon College of Education in Haifa, Israel, stellt die LION Stiftung Studierenden jährlich zwei Stipendien in der Gesamthöhe von CHF 3000.– zur Verfügung.
Bis wann muss ich mich für ein Mobilitätssemester anmelden?

Zuerst müssen Sie sich innerhalb der PHTG für ein Mobilitätssemester bewerben. Für Studierende der Vorschul- und Primarschulstufe gilt der Anmeldetermin für die Wahl eine Diplomprojekts im November des 3. Semesters. Studierende des Studienganges Sekundarstufe I bewerben sich spätestens bis zum 20. Februar für ein Mobilitätssemester im folgenden Studienjahr. Für Hochschulen, die auch Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Studiengängen offen stehen, wird jedoch eine Bewerbung bis Anfang November empfohlen.

Wenn Sie von der PHTG zugelassen sind, erhalten Sie vom International Office der PHTG individuelle Informationen für Ihre Anmeldung an der Gasthochschule. Die Zeitpunkte für die Anmeldungen sind sehr unterschiedlich.

Mit welchen Unis hat die PHTG eine Partnerschaft? Wo kann ich mich darüber informieren?

Alle PH der Schweiz eignen sich für ein Mobilitätssemester. Die PHTG hat darüber hinaus Partnerschaften mit Hochschulen in Europa, Israel, China und den USA. Hier finden Sie eine Übersicht über die Partnerhochschulen der PHTG.

Wann ist ein geeigneter Zeitpunkt um ein Mobilitätssemester zu absolvieren?

VS- und PS-Studierende können im 5. Semester ein Gaststudium absolvieren, wenn sie sich für das Diplomprojekt «Mobilitätssemester» entscheiden. Für Sek-1-Studierende eignet sich ebenfalls das 5. Semester am besten. Das Studium kann aber auch bewusst um ein Semester verlängert werden. In diesem Fall können Studierende von einem verlängerten und flexibleren Studienaufenthalt profitieren und ihre Diplom- bzw. Masterarbeit während des Mobilitätssemesters verfassen. Genauere Angaben hierzu findet man in den Richtlinien zum Mobilitätssemester.

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