Richtlinien Mobilitätssemester

Mobilitätssemester Primarschulstufe

Im Studiengang Primarschulstufe besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Diplomprojekts ein Semester an einer anderen Hochschule zu verbringen. Der einzig mögliche Zeitraum für ein Mobilitätssemester innerhalb der Regelstudienzeit ist das 5. Semester (August – November bzw. September bis Dezember/Januar). 

Ein Mobilitätsstudium kann jedoch auch in einem 7. Zusatzsemester absolviert werden. Bei dieser Variante bleiben die Studierenden ein Semester länger immatrikuliert und profitieren so von einem etwas längeren und flexibleren Mobilitätsstudium (August bis Dezember/Januar) und vermeiden dadurch die Teilüberlappung von Quartalspraktikum und Mobilitätsaufenthalt.

 Es gelten die Richtlinien, Anmeldefristen und Rahmenbedingungen der jeweils aktuellen Diplomprojektausschreibung Mobilitätssemester.

Mobilitätssemester Sekundarstufe I

Im Studiengang Sekundarstufe I ist ein Mobilitätssemester während des 5. Semesters oder als 10. Zusatzsemester möglich. Studierende, die sich für ein Mobilitätssemester interessieren, nehmen frühzeitig mit der Beauftragten für Mobilität und Internationale Beziehungen Kontakt auf und reichen bis zum 15. November des vorausgehenden Studienjahres ein Motivationsschreiben ein.

Bei der Wahl einer Partnerhochschule gilt es zunächst, deren Eignung für den Studiengang und das persönliche Fächerprofil zu klären. Die definitive Platzvergabe erfolgt Anfang Dezember aufgrund des Motivationsschreibens. Sie hängt u. a. von der Vereinbarkeit zwischen Studienwunsch der/des Studierenden und Angebot der gewählten Hochschule ab.

Es gelten die Richtlinien für das Mobilitätssemester Sek I.

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