ECTS – European Credit Transfer System

Das Ausbildungskonzept der PHTG berücksichtigt das European Credit Transfer System. ECTS ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Die wichtigsten Ziele sind eine bessere Vergleichbarkeit von Studienprogrammen und mehr Transparenz und Flexibilität bei der Organisation von Auslandsstudien. Mit Kreditpunkten und Noten stellt ECTS Bewertungsmittel bereit, dank denen sich Studienleistungen vergleichen und von einer Hochschule zur anderen übertragen lassen.

ECTS basiert auf dem Arbeitspensum, das Studierende absolvieren müssen, um die Ziele eines Studiengangs zu erreichen. Die Ziele werden vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und zu erwerbenden Fähigkeiten festgelegt. Das Arbeitspensum wird in Kreditpunkten/Credits ausgedrückt.

ECTS und die Anerkennung von Studienleistungen

ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines Studienjahres 60 Kreditpunkten entspricht (30 pro Semester). Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die Lernenden im Durchschnitt benötigen, um die erforderlichen Lernergebnisse zu erzielen, und umfasst sämtliche Tätigkeiten, die im weitesten Sinn Teil eines Studiums sind:

  • Teilnahme an Vorlesungen, Kursen und Seminaren (Präsenzzeit plus Vor- und Nachbereitung)
  • Praktika
  • Selbststudium (in der Bibliothek oder zu Hause)
  • Prüfungsvorbereitung und Teilnahme an Prüfungen und Abschlussarbeiten

1 ECTS-Kreditpunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 25–30 Stunden. Mobilitätsstudierende können dank ECTS für an der PHTG erbrachte Studienleistungen eine verbindliche Anrechnung an ihrer Heimhochschule erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Antritt des Mobilitätsstudiums ein Studienabkommen bzw. Learning Agreement zwischen dem/der Studierenden und der Heimhochschule abgeschlossen worden ist.

Leistungsnachweise und Noten

Kreditpunkte werden nur vergeben, wenn die Studierenden bei der Überprüfung der zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten genügende Leistungen erbracht haben. Diese Leistungsüberprüfung erfolgt z. B. im Rahmen von mündlichen oder schriftlichen Prüfungen während, am Ende oder nach Abschluss einer Lerneinheit, durch ein Referat oder eine schriftliche Arbeit, durch eine Bestätigung der aktiven Teilnahme am Unterricht oder den Nachweis von im Selbststudium erbrachten Studienleistungen.

Nicht alle Module an der PHTG werden benotet. Insbesondere im letzten Studienjahr werden Leistungen nur mit dem Prädikat «Erfüllt / Nicht erfüllt» bewertet. Ansonsten verwendet die PHTG die Bewertungsskala in vereinfachter Form:

A = Hervorragend

B = Sehr gut

C = Gut

D = Befriedigend

E = Ausreichend

FX/F = Nicht bestanden

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